Garantien

Wir bei Holzmüller GmbH stehen für die Qualität unserer Produkte. Neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten (§§ 437 ff. BGB) gewähren wir folgende freiwillige Garantien:

  • Qualitätsgarantie: Unser Brennholz wird sorgfältig ausgewählt, getrocknet und kontrolliert, damit Sie einwandfreie Ware erhalten.

  • Liefergarantie: Wir liefern zum vereinbarten Termin. Sollte es dennoch zu Verzögerungen kommen, informieren wir Sie umgehend.

  • Zufriedenheitsgarantie: Sollten Sie wider Erwarten mit der gelieferten Ware nicht zufrieden sein, setzen Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen mit uns in Verbindung. Wir finden gemeinsam eine Lösung.

Die Inanspruchnahme einer freiwilligen Garantie berührt nicht Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen als Verbraucher zustehen.